Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Hochschulstadt Idstein


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 11. Dezember 2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Seelbacher Straße“ in Idstein-Kernstadt beschlossen.

Für Teilbereiche des Plangebietes ist der kommunale Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Geltungsbereich von 41.779 m² (4,2 ha). Die Abgrenzung ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Idstein zwischen der Landesstraße L 3026 und der Seelbacher Straße. Im Osten und Südosten wird das Plangebiet durch die L 3026 mit dem angrenzenden Kreisel begrenzt. Nordöstlich und südwestlich schließt sich bestehende Wohnbebauung und westlich die Limesschule Idstein an. Nördlich des Plangebietes liegt der städtische Friedhof.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplans „Seelbacher Straße“ ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes "Seelbacher Straße" liegt in der der Entwicklung neuer Wohngebiete, einer Mischbaufläche sowie der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte und der Gewährleistung einer geordneten, nachhaltigen und zukunftsorientierten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Plangebietes. Grundlage der Planung bildet ein städtebauliches Konzept, welches in zwei Varianten erarbeitet wurde und die räumliche sowie funktionale Struktur des künftigen Quartiers definiert.

Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung werden im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplans „Seelbacher Straße“ erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet sowie einer ergänzenden öffentlichen Auslegung.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom

Montag, den 08. Juni 2026 bis einschließlich Freitag, den 10. Juli 2026

im Internet wie folgt veröffentlicht:

 

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Idstein wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus Idstein, König-Adolf-Platz 2, Bürgerbüro während der allgemeinen Dienststunden,

                                               Montag bis Mittwoch von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

                                               Donnerstag von               7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie

                                               Freitags von                     7:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@idstein.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB der Planergruppe ROB aus 65824 Schwalbach am Taunus übertragen worden sind.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

Idstein, den 28.05.2026

C. Herfurth
Bürgermeister