Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Mitteilung der Stadtwerke

Schutz der Wasserzähler vor Frost


Gemäß der gültigen Satzung sind die Hauseigentümer bzw. -verwalter verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Hierfür haben sich Ummantelungen mit Wärmedämmmaterialien wie Glaswolle, Styropor, o. ä., bewährt.

Besonders gefährdet sind die Wasserzähler in den noch nicht bezogenen Neubauten und in unbeheizten Nebengebäuden und Schächten.

Die Wasserabnehmer werden gebeten, auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu achten und evtl. Schäden durch Frost sofort zu melden. Eventuelle Aufwendungen zur Behebung der Frostschäden gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

Wir weisen bei dieser Gelegenheit jedoch darauf hin, dass der Zutritt zu den Wasserzählern ohne Behinderung möglich sein muss.