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Maskenpflicht in Idsteiner Fußgängerzone


Seit Samstag, den 14. Januar 2022, gilt der Rheingau-Taunus-Kreis als Corona-Hotspot, da die Inzidenz von 350 an drei Tagen hintereinander überschritten wurde. Dies hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Idstein. Wichtigster Punkt: Eine Allgemeinverfügung des Kreises definiert die Bereiche, für die eine vom Land Hessen angeordnete Maskenpflicht gelten soll. Für Idstein wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung folgende Bereiche festgelegt: Zwischen 6:00  und 24:00 Uhr müssen in der Himmelsgasse, Löhergasse, Rodergasse, auf dem König-Adolf-Platz und auf dem Löherplatz medizinische Masken getragen werden. In diesen Straßen und auf den genannten Plätzen gilt zwischen 6:00 und 24:00 Uhr zudem ein Alkoholverbot. Ausgenommen davon sind die Außenbewirtungsflächen der Gastronomie unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Bereiche markiert und erkennbar sind. Die Verfügung soll zunächst bis zum 4. Februar 2022 gelten.

Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises