Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Zensus 2022


Was ist der Zensus?

Wie viele Menschen leben im Rheingau-Taunus-Kreis? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Altersheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 im Rheingau-Taunus-Kreis sowie deutschlandweit in allen Städten und Gemeinden wieder der Zensus statt.

Die Stichprobenbefragung im Rahmen des Zensus ist u.a. notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Stichtag ist der 15.05.2022.

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf der zentralen Website www.zensus2022.de.

Der Rheingau-Taunus-Kreis sucht zur Durchführung der Zensus‐Erhebungen bereits jetzt Erhebungsbeauftragte.

Werden Sie Interviewer/in beim Zensus 2022 (Flyer)

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie werden im Rahmen kurzer, stichprobenartiger Befragungen eingesetzt, erfassen die notwendigen Daten von Auskunftspflichtigen und übergeben Zugangsdaten für eine Online‐Befragung. Dazu kann Ihnen ein „heimatnaher“ Erhebungsbezirk zugeteilt werden.

Vor ihrem Einsatz müssen Sie sich schriftlich zur gesetzlichen Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse verpflichten, die Sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben. Ein Interviewer*innen-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit Ihrer Arbeit.

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?

·         Volljährigkeit (zum Zeitpunkt der Erhebung 2022)

·         Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Verschwiegenheit

·         Zeitliche Flexibilität & Mobilität

·         Sympathisches und freundliches Auftreten

·         Gute Deutschkenntnisse (weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil)

Bewerbungen richten Sie bitte mittels Bewerbungsformular an EHSt.Zensus@rheingau-taunus.deDas Bewerbungsformular finden Sie auf der Homepage www.rheingau-taunus.de unter der Rubrik „Erhebungsbeauftragte gesucht“.

Was bieten wir Ihnen?

Ihre Tätigkeit startet am 16.05.2022 und erstreckt sich maximal bis zum Durchführungsende Anfang August. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine einmalige attraktive Aufwandsentschädigung abhängig von der Anzahl der befragten Haushalte. Zur Vorbereitung erhalten Sie eine eintägige Schulung und Sie können sich Ihre Arbeitszeit flexibel einteilen.

Telefonische Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises:

Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510-9604 und 06124 510-9605
EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de