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Einsatz von Streusalz ist schädlich


Der Winter steht vor der Tür. Gehwege und Straßen müssen möglicherweise schon bald von Schnee- und Eis befreit werden. Die Stadt Idstein weist deshalb auf die  entsprechenden Vorschriften über den Einsatz von Streumittel hin:

Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Idstein ist zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Denn: Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke sehr schädlich. Salz darf deshalb ausschließlich in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Eine geringe Menge liegt vor, wenn maximal 5 bis 20 Gramm je Quadratmeter  Fläche ausgebracht werden. Außerdem müssen Rückstände nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. Die Stadt Idstein bittet Bürgerinnen und Bürger, übermäßigen Salzgebrauch unbedingt zu vermeiden.

Hauseigentümer, die zur Schneeräumung sowie zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte Dritte beauftragt haben, sollten diese über die bestehenden Vorgaben informieren.