Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Flächenversiegelung melden


Die Berechnung der Abwassergebühren für Idsteiner Hauseigentümer setzt sich seit 2012 aus zwei Faktoren zusammen: Neben der Gebühr für das Schmutzwasser, das nach dem Frischwasserverbrauch berechnet wird, kommt eine weitere Gebühr für die Kosten zur Beseitigung von Niederschlagswasser hinzu. Diese Gebühren errechnen sich aus der Größe der versiegelten Flächen eines Grundstücks, die in den öffentlichen Kanal entwässern.

Vor über zehn Jahren wurden die versiegelten Flächen für alle Idsteiner Grundstücke mit Hilfe der Eigentümer ermittelt. Veränderungen oder Erweiterung dieser Flächen, zum Bespiel durch Bebauung, Neuanlage von Terrassen oder Einrichtung von Autoabstellplätzen müssen bei der Stadt Idstein angezeigt werden, so schreibt es die Entwässerungssatzung  vor.

Im Interesse der Gebührengerechtigkeit hat die Stadt Idstein die erhobenen Angaben nach einer ersten Überprüfung 2016 nun erneut mit aktuellen Luftbildern abgeglichen. Da auf den Luftbildern auch diesmal wieder bei vielen Grundstücken Veränderungen und Abweichungen zu den ursprünglichen Meldungen erkennbar waren, wurden die betroffenen Hausbesitzer angeschrieben. Dabei mussten für die Grundstücke in der Regel keine komplett neuen Angaben gemacht, sondern nur Ergänzungen für einzelne Teilbereiche vorgenommen werden.

Inzwischen haben die meisten der Grundstückseigentümer Rückmeldung gegeben und ihre Daten aktualisiert. Die Angaben werden in die Abwasserberechnung für 2023 einfließen – aber nur dann, wenn die in den vergangenen Jahren neu entstandenen Flächen tatsächlich über das öffentliche Abwassersystem entwässert werden. Handelt es sich zum Beispiel um ein Dach eines Gartenhauses, dessen Regenwasser in einer anliegenden Rasenfläche versickert, fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

Auch weiterhin sollen die Angaben der Grundstücksbesitzer für die Erhebung der Abwassergebühren kontinuierlich fortgeschrieben werden. Hausbesitzer werden deshalb nochmals ausdrücklich gebeten, alle Flächenveränderungen auf ihren Grundstücken zeitnah der Stadt Idstein zu melden.