Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Pressemitteilung

„Idstein – Pop-up mit Zukunft“ fördert Mieten


Das Land Hessen hat das Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ ins Leben gerufen, für das auch die Hochschulstadt Idstein als einer von 110 Förderstandorten ausgewählt wurde. Insgesamt erhält die Stadt 250.000 Euro Fördermittel, die für verschiedene Projekte auf Basis einer beim Land eingereichten Interessensbekundung ausgegeben werden können.

Eines der anvisierten Projekte war von Beginn an ein Pop-up-Konzept, das nun zur Umsetzung kommt. Zwar musste sich die für das Förderprogramm gegründete Lenkungsgruppe aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen von der ursprünglichen Idee eines eigens betriebenen Pop-up-Ladens verabschieden. Nun aber hat die Lenkungsgruppe nach dem Vorbild anderer Städte über eine Richtlinie dem Magistrat ein alternatives Pop-up-Konzept vorgelegt, das Zustimmung fand.

„Idstein – Pop-up mit Zukunft“ heißt das Programm, mit dem die Hochschulstadt über Mietzuschüsse aktiv Leerständen entgegen wirken möchte. Hierzu gibt es zwei Ansätze: Zum einen sollen kreative Jungunternehmer ermutigt werden, ihre Geschäftsideen in Idstein auszuprobieren – mit einem Mietzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kaltmiete für maximal sechs Monate. Über Mietzuschüsse sollen aber auch solche Unternehmen Unterstützung erhalten, die sich bereits innerhalb der letzten neun Monate in Idstein angesiedelt haben. „Diese Maßnahme halten wir für wichtig, um die in den vergangenen Monaten gegründeten neuen Betriebe in der Innenstadt zu stärken und ihren Bestand längerfristig zu sichern“, erklärt Bürgermeister Christian Herfurth und fügt hinzu: „Unterstützen möchten wir vorrangig Existenzgründer und Start-ups aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kunst und Kultur, deren Nutzungsideen einen Mehrwert für die Innenstadt bieten, zum Beispiel als Frequenzbringer, oder die Alleinstellungsmerkmale aufweisen, die innenstadttauglich oder innovativ sind.“

Ob erst in Gründung oder schon in eine Gewerbeimmobilie eingezogen: Längstens für sechs Monate kann der Mietzuschuss gezahlt werden. Voraussetzung ist ein geschlossener Mietvertrag und die Zustimmung des Magistrats für jeden Einzelfall. Die Zahlungen enden automatisch mit dem Förderprogramm am 30. November. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Die neue Richtlinie ist ab sofort gültig, und soll unbürokratisch und zeitnah umgesetzt werden. Die Richtlinie und deren Geltungsbereich ist auf der Homepage der Stadt Idstein nachzulesen oder kann über das Referat für Wirtschaftsentwicklung, Stadtmarketing und Kultur angefordert werden. Die Beantragung erfolgt formlos, per Mail an die Referatsleiterin Frau Sabine Fritz, sabine.fritz@idstein.de. Bei Rückfragen ist Sabine Fritz unter 06126 78-610 zu erreichen.