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Pressemitteilung

Grundsteuer: Hebesätze werden 2025 angepasst


Aktuell bearbeiten die Finanzämter bereits eingegangene Grundsteuerwerterklärungen. Einige Bürgerinnen und Bürger haben ihren Bescheid über den neuen Grundsteuermessbetrag als Neuveranlagung auf den 1. Januar 2025 bereits erhalten.

Vor diesem Hintergrund erreichen die Stadtverwaltung der Hochstadt Idstein aktuell vermehrt Anfragen von Eigentümerinnen und Eigentümern, die den neuen Messbetrag mit dem aktuellen Hebesatz der Kommune multiplizieren und sich folglich Sorgen darum machen, zukünftig mehr Grundsteuer bezahlen zu müssen.

Die neue Grundsteuerreform soll jedoch für die Kommunen aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Kommunen keine Mehrerträge durch die Grundsteuerreform erzielen sollen. Die Hebesätze werden dementsprechend für das Jahr 2025 noch angepasst.

Zuständig dafür ist die Stadtverordnetenversammlung, die im Jahr 2024 den Grundsteuerhebesatz neu beschließen muss. Dann kann die Verwaltung ab 1. Januar 2025 entsprechend neue Bescheide verschicken. Informationen zur konkreten Höhe des aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatzes werden der Hochschulstadt Idstein voraussichtlich erst im Sommer 2024 vorliegen.  

Bis dahin kann die Verwaltung leider keine Einschätzung treffen, wie die Belastung zukünftig bei den einzelnen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern aussehen wird. Die Stadt bittet daher um Verständnis und Geduld.