Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Pressemitteilung

Stadtwerke prüfen Angaben zu versiegelten Flächen


Die Berechnung der Abwassergebühren setzt sich seit 2012 aus zwei Faktoren zusammen: Neben der Gebühr für das Schmutzwasser, das nach dem Frischwasserverbrauch berechnet wird, kommt eine weitere Gebühr für die Kosten zur Beseitigung von Niederschlagswasser hinzu. Diese Gebühren errechnen sich aus der Größe der versiegelten Flächen eines Grundstückes, die in den öffentlichen Kanal entwässern. 

Vor über zehn Jahren wurden die versiegelten Flächen für alle Idsteiner Grundstücke mit Hilfe der Eigentümer ermittelt. Nun wurden diese Angaben mittels aktuellen Luftbildern überprüft. Eigentlich sind alle Änderungen der Versiegelungen im Interesse der Gebührengerechtigkeit der Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Auf den Luftbildern wurden nun für zahlreiche Grundstücke Veränderungen erkennbar. In den nächsten Tagen werden die betroffenen Hausbesitzer angeschrieben. 

Diese müssen bis zum 15. Dezember 2023 Rückmeldung geben, andernfalls werden die von der Stadt ermittelten Flächen mit dem derzeit geltenden Gebührensatz in die Berechnung eingehen. 

Außerdem hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. November 2023 die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Idstein über die Entwässerung - Entwässerungssatzung beschlossen. Diese tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.