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Pressemitteilung

Grabsteine werden überprüft


Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen. Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.

Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Idstein sind ab dem 7. August 2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30 kg) standhalten. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher oder auf dem Friedhof Beschäftigten im Verzuge, wird das Grabmal mit zusätzlichem Warnhinweis gekennzeichnet und gegen Umsturz gesichert. Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten erhalten -soweit bekannt- eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmales wiederherstellen zu lassen. Der Stadt Idstein ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Unfälle von Grabsteinen an Personen entstehen, voll haftet.


Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung unter Tel.: 06126 78-421 gerne zur Verfügung.