Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Wohnung; Vergabe von Sozialwohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Vergabe von Sozialwohnungen 

    Die Stadt Idstein hat das Vorschlagsrecht für die Belegung von Sozialwohnungen. Der Anspruch auf eine Sozialwohnung richtet sich nach bestimmten Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Zum Bezug einer Sozialwohnung muss ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden, der u.a. auch bescheinigt, dass die Einkommensgrenze eingehalten wird. Wohnberechtigungsscheine stellt immer die zuständige Gemeinde aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man sich auch in anderen Gemeinden um eine Sozialwohnung bewerben. 

    Die Einkommensgrenzen liegen bei einem Bruttojahreseinkommen (nach Abzug der Freibeträge) bei einem

    - Einpersonenhaushalt bei 18.166,00 Euro 

    - Zweipersonenhaushalt bei 27.561,00 Euro 

    - zzgl. für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 6.265,00 Euro 

    - zzgl. für jedes zum Haushalt rechnende Kind (wenn das Kind Kindergeld erhält): 833,00 Euro 

    Angemessene Wohnungsgrößen für öffentlich geförderte Mietwohnungen (nach dem II. WoBauG, WoFG und HWoFG)

    - 1 Person bis 50 m² 

    - 2 Personen bis 60 m² oder 2 Wohnräume* 

    - 3 Personen bis 75 m² oder 3 Wohnräume* Jede weitere Person max. 12 m² oder ein weiterer Wohnraum* 

    (*zzgl. Küche und den zur Wohnung gehörenden Nebenräumen) 

    Vorzulegen sind bei Antragstellung: 

    - Einkommensnachweise der letzten drei Monate sowie 

    - ggf. der Pass mit Aufenthaltsstatus

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen