Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Abfall: Sperrmüll


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Idstein

Zuständig für die Entsorgung von Abfällen der Stadt Idstein ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Rheingau-Taunus-Kreises.
Von dort aus werden alle Müllabfuhrtermine organisiert.


 

Zuständige Abteilungen