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Laiendolmetscher

Laiendolmetscher

Die Hessische Landesregierung fördert seit 2018 im Rahmen des Landesprogrammes "WIR" den Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern.

Der wachsende Bedarf an Dolmetscherleistungen im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und Geduldeten war Ausgangspunkt für dieses Förderprogramm und soll die Kommunikation bei Behörden, Organisationen und Institutionen im sozialen Bereich ermöglichen.

Wenn Sie Bedarf an einer Dolmetscher-Tätigkeit in Ihrem Arbeitsbereich haben oder weitere Informationen zum dem Projekt benötigen, können Sie sich gerne an das Büro für SIE wenden.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

 

Häufige Fragen/FAQs zu dem Programm:

  • Wer sind die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher und welche Qualifizierungen haben sie erhalten?

    Das Amt für Soziales, Jugend und Sport koordiniert seit Anfang Oktober 2021 den Einsatz von sechs ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und –dolmetschern.

    Die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher sind Menschen mit einer eigenen Zuwanderungsgeschichte und sprechen, neben der deutschen Sprache, noch eine andere Muttersprache.

    Jede/r ehrenamtliche Laiendolmetscherin oder –dolmetscher hat eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und sie haben sich schriftlich zu bestimmten Arbeitsprinzipien wie beispielsweise Schweigepflicht, Allparteilichkeit und Neutralität der Rolle des Dolmetschers, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit der Übersetzung, Empathie, Distanz und Nähe in Dolmetsch-Situationen sowie zur Selbst- und Fremdreflexion verpflichtet.

  • Welche Sprache sprechen die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher?

    Die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher sprechen folgende Sprachen:
    Amharisch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Mazedonisch und Serbokroatisch.

    Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bieten ihre Dolmetschertätigkeiten nur mündlich im Rahmen von einzelnen Einsätzen an.

  • Wer kann einen Einsatz einer/s Laiendolmetscherin oder –dolmetschers beantragen?

    Berechtigt für eine Einsatzanfrage sind Einrichtungen des Sozial-, Bildungs- und Gesund­heitswesens, Teile der öffentlichen Verwaltung sowie deren Eigenbetriebe im Stadtgebiet von Idstein.

    Ausnahmen: siehe „Wann können die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher nicht eingesetzt werden?“

  • Wann können die Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher nicht eingesetzt werden?

    Die ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und –dolmetscher dürfen keine Einsätze wahrnehmen:

    • bei der Polizei
    • vor Gericht
    • beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    • bei den Jobcentern/Agenturen für Arbeit
    • im Krankenhaus (z. B. Vorbereitungen von Operationen, Gespräche zur Anästhesie, chirurgische Eingriffe etc.) oder bei Fachärzten

    Schriftliche und rechtsbindende Übersetzungen sind ausgeschlossen.

  • Wie Frage ich nach einem Einsatz für eine/n Laiendolmetscherin oder -dolmetscher an?

    Bitte reichen Sie Ihre Anfrage schriftlich per E-Mail an uns:

    Büro für SIE – Senioren, Integration und Ehrenamt

    Ansprechpartnerinnen:

    Frau Elke Müller
    Telefon: +49 6126 78-313
    E-Mail: elke.mueller@idstein.de

    oder

    Frau Nicole Rill
    Telefon: +49 6126 78-314
    E-Mail: nicole.rill@idstein.de

     

    Ihre Anfrage sollte folgende Informationen enthalten:

    • Name der Organisation
    • Ansprechpartner/-in
    • Datum und Uhrzeit des Einsatzes
    • Dauer (ungefähr) des Einsatzes
    • Einsatzort
    • Thema des Einsatzes
    • Sprache der Dolmetscher-Tätigkeit
    • Anzahl der beratenen Klient/-innen

    Wir werden uns sobald wie möglich bei Ihnen melden.

    Bitte beachten Sie, je früher ein Einsatz planbar ist (gerne mind. eine Woche vorher), desto eher kann der Termin von den Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern wahrgenommen werden.

  • Wie läuft ein Einsatz mit einer Laiendolmetscherin bzw. einem Laiendolmetscher ab?

    Die ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher übernehmen mündliche Übersetzungs- und Dolmetsch-Tätigkeiten für die Organisationen. Planen Sie daher, vor dem Einsatz eine kurze Vorbereitungszeit von 10 Minuten ein, um sich mit der Laiendolmetscherin oder dem Laiendolmetscher über Informationen den Fall betreffend auszutauschen.

    Die Laiendolmetscher informieren zu Beginn des Einsatzes die Klientin/den Klienten über die ehrenamtliche Laiendolmetsch-Tätigkeit und dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit der Schweigepflicht unterliegen.

  • Wer bezahlt den Einsatz einer/s Laiendolmetscherin oder -dolmetschers?

    Aus dem „Landesprogramm WIR“ fördert die Landesregierung den Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern. Mit einer Aufwandsentschädigung werden die Auslagen der Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher, wie beispielsweise Reisekosten, pauschal abgegolten. Die Höhe der Ehrenamtspauschale beträgt pro Einsatz und pro Klient/-in 20,00 €, unabhängig von der für den Einsatz aufgewendeten Zeit.

  • Sie haben Interesse als ehrenamtliche/r Laiendolmetscherin oder –dolmetscher tätig zu werden?

    Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:

    • Volljährigkeit
    • Straffreiheit, keine extremistische Aktivitäten
    • Verlässlichkeit (Einhalten von Terminen, zeitige Absagen)
    • mündliche Deutsch-Kenntnisse (auch Lesen) mindestens Niveau B1
    • mündliche Fremdsprachenkenntnisse Niveau C1 (bei Muttersprache gegeben)
    • Sensibilität für kulturelle Unterschiede

     

    Wir benötigen von Ihnen folgende Nachweise: 

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
    • Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse,
    • Berufliche Zeugnisse, falls vorhanden (Qualifikationen, Arbeitszeugnisse).

     

    Sie haben Interesse? Dann schreiben Sie uns gerne:  

    Büro für SIE – Senioren, Integration und Ehrenamt

    Ansprechpartnerinnen:

    Frau Elke Müller
    Telefon: +49 6126 78-313
    E-Mail: elke.mueller@idstein.de

    oder

    Frau Nicole Rill
    Telefon: +49 6126 78-314
    E-Mail: nicole.rill@idstein.de

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