Ansicht Idstein als Merian-Stich

Stadtrecht 1287

Stadtrecht 1287

Königliche Geschenke erhalten die Freundschaft

Urkunde Stadtrecht

Am 3. Mai 1287 erhielt Idstein Stadtrecht. Romantische Vorstellungen sind hier jedoch fehl am Platz. Mittelalterliche Urkunden dienten in erster Linie der Rechtssicherheit – ähnlich einem Vertrag. So schlossen also Graf Adolf von Nassau und König Rudolf von Habsburg vor über 725 Jahren einen Vertrag. Nicht mehr und nicht weniger.


Das Original dieser Stadtrechtsurkunde ging im Lauf der Jahrhunderte verloren. 1302 erneuerte Kaiser Albrecht auf Bitte des Idsteiner Graf Ruppert die Privilegien. Wortgleich bestätigte Albrecht die von seinem Vater 1287 ausgestellten Vorrechte für Idstein. So erlaubte König Rudolf dem Idsteiner Grafen, der „einen (…) Flecken mit Namen Etchestein besitzt“, dass er dort eine Befestigung errichten dürfe. Und weiter: „wir (…) setzen dort einen Wochenmarkt an jedem dritten Wochentage für ewige Zeiten fest.“ 

Die Motivation für die Stadtrechtsverleihung liefert die Urkunde mit: „Die königliche Gunst sorgt gern für das Wohl der Untertanen, damit die übrigen dadurch einen Anreiz zu größerer Ergebenheit und Treue erhalten.“ Dem Wunsche Graf Adolfs nach den Rechten habe man entsprochen, „damit er unserm und des Reiches Dienste bereiter und ergebner werde.“ Die Verleihung der Stadtrechte war also ein Geben und Nehmen. Der Nassauer Graf schuldete damit seinem König Loyalität. Dafür erhielt er die Erlaubnis, seinen Flecken mit einer Mauer zu schützen und Markt zu halten.