Altlasten beim Grundstück

Altlasten

Altlasten

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) führt in Zusammenarbeit mit den Bodenschutzbehörden der Regierungspräsidien und der Landkreise und kreisfreien Städte die Altflächendatei als Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG). Darin werden unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen) erfasst.

Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten. Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Die Auskünfte werden kreisweise von den zuständigen Abteilungen der Regierungspräsidien erteilt und sind in der Regel, je nach Aufwand, gebührenpflichtig. 

 


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