Öffentliche Bekanntmachung
Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung
Nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz stelle ich fest, dass Frau Mona Schiller ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein zum 30. September 2026 niedergelegt und die Nachrückerinnen Frau Lilly Glaser und Frau Anna-Elisa Tacht auf ihr Mandat verzichtet haben. An ihre Stelle rückt der im Wahlvorschlag der Partei Die Linke vom 15. März 2026 als nächster Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl aufgeführte Herr Fynn Malke, wohnhaft in Idstein, in die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Idstein nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Hochschulstadt Idstein, König-Adolf-Platz 2, 65510 Idstein, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Idstein, den 8. September 2026
gez.
Lehnhausen
Wahlleiter
Bekanntmachungsvermerk
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 9. September 2026 auf der Internetseite der Stadt Idstein www.idstein.de bereitgestellt und damit öffentlich bekannt gemacht.
Idstein, den 9. September 2026
