Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Hochschulstadt Idstein


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 11. Juni 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Apfelgarten" in Idstein-Heftrich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zur Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB) ist für die Erarbeitung dieses Bebauungsplanes der derzeit wirksame kommunale Flächennutzungsplan der Stadt Idstein im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilbereichsbezogen zu ändern.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 54.000 m² (5,4 ha) und befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Idstein-Heftrich zwischen der Kröfteler Straße und östlich des Tennweg. Es grenzt im Norden und Osten an landwirtschaftlich genutzte Flächen (Wiesen- und Ackerland sowie Streuobstflächen), während sich im Süden und Westen der bestehende Ortsrand anschließt. Im Nordwesten befindet sich eine städtische Liegenschaft, die von der Freiwilligen Feuerwehr Heftrich genutzt wird.

Die Lage des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Apfelgarten" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohngebiete geschaffen werden. Dies steht den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes in Teilen entgegen. Derzeit ist nur der westliche Teilbereich des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Stadt Idstein bereits als Wohnbaufläche Planung, mit einem Spiel- und einem Bolzplatz Planung, dargestellt. Weitere Teilbereiche werden als Flächen für die Landwirtschaft sowie als Mischbauflächen Bestand, dargestellt. Das nördliche Flurstück befindet sich in einem Bereich, der als Bachaue dargestellt ist sowie als Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer. Darüber hinaus werden die bereits entfernte Hochspannungsleitung sowie Trassen im Bestand dargestellt. Folglich ist im Bereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan zu ändern.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes werden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Die Bekanntmachung beinhaltet nur die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Art und Dauer der Beteiligung werden in einer separaten öffentlichen Bekanntmachung rechtzeitig angekündigt.


Idstein, den 3. September 2026

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister


Bekanntmachungsvermerk

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 6. Oktober 2026 auf der Internetseite der Stadt Idstein www.idstein.de bereitgestellt und damit öffentlich bekannt gemacht.

Idstein, den 6. Oktober 2026