Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Hochschulstadt Idstein


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein hat in der Sitzung am 11. Juni 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Apfelgarten" in Idstein-Heftrich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von rd. 54.000 m² (5,4 ha) und befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Idstein-Heftrich zwischen der Kröfteler Straße und östlich des Tennweg. Er grenzt im Norden und Osten an landwirtschaftlich genutzte Flächen (Wiesen- und Ackerland sowie Streuobstflächen), während sich im Süden und Westen der bestehende Ortsrand anschließt. Im Nordwesten grenzt er an eine städtische Liegenschaft, die von der Freiwilligen Feuerwehr Heftrich genutzt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Heftrich im Flur 10 das Flurstück 73 sowie teilweise das Flurstücke 70. Im Flur 11 der Gemarkung Heftrich umfasst er die Flurstücke 8/5, 8/4, 10, 11, 12, 13, 50/2, 50/3, 49/5, 48/10, 47/4, 47/5, 48/6, 45 und 43 sowie die Flurstücke 44/1, 39/5 und 7/1 jeweils teilweise.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf dem Apfelgarten" wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets als Erweiterung der bestehenden Ortslage zu schaffen und damit einen Beitrag zur Deckung der anhaltenden Wohnraumnachfrage im Stadtgebiet zu leisten.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich und wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die Bekanntmachung beinhaltet nur die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Art und Dauer der Beteiligung werden in einer separaten öffentlichen Bekanntmachung rechtzeitig angekündigt.


Idstein, den 3. September 2026

Magistrat der
Hochschulstadt Idstein

gez.

Christian Herfurth
Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 6. Oktober auf der Internetseite der Stadt Idstein www.idstein.de bereitgestellt und damit öffentlich bekannt gemacht.

Idstein, den 6. Oktober 2026