Verwaltungsgebäude Rathaus und Schiefes Haus

Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes erfordert immer eine ausreichende Grundstückserschließung (Erschließungsanlagen). 

Hierzu gehören unter anderem der Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen, Gehwegen, Straßenentwässerung, Parkflächen, Straßenbeleuchtung und Grünanlagen. 

Für die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Idstein als Kostenersatz Straßenerschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127-135 des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Idstein.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.